Berufsausbildungsvertrag und Eintragung: Was vor dem ersten Ausbildungstag rechtlich stehen muss
Vom Vertrag nach § 11 BBiG über Probezeit und Kündigung bis zur Eintragung bei IHK oder HWK: die vier Schritte, die vor dem Ausbildungsstart erledigt sein müssen.
Bevor ein Azubi seinen ersten Arbeitstag hat, muss der rechtliche Rahmen komplett stehen. Genau hier setzt die AEVO-Prüfung im Handlungsfeld “Ausbildung vorbereiten” gerne an: Vertrag, Probezeit, Kündigung und Eintragung sind Pflichtprogramm. Vier Stationen führen vom unterschriebenen Vertrag bis zum ersten Schultag.
Station 1: Der Ausbildungsvertrag nach § 11 BBiG
Der Ausbildende muss die wesentlichen Vertragsinhalte unverzüglich, spätestens vor Ausbildungsbeginn, in Textform festhalten. Bei minderjährigen Auszubildenden unterschreiben die gesetzlichen Vertreter mit.
Wichtig sind die Pflichtinhalte, die immer wieder abgefragt werden: Art, sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung, Beginn und Dauer, Maßnahmen außerhalb des Betriebs, die tägliche Ausbildungszeit, Probezeit, Vergütung, Urlaub, Kündigungsregelungen und ein Hinweis auf geltende Tarifverträge. Der Grund, warum diese Liste so prüfungsrelevant ist: Fehlt ein Pflichtbestandteil, kann die Kammer die Eintragung verweigern.
Station 2: Probezeit und Kündigung
Die Probezeit dauert mindestens einen und höchstens vier Monate. In dieser Zeit können beide Seiten jederzeit fristlos und ohne Angabe von Gründen kündigen.
Nach der Probezeit wird es strenger. Der Ausbildende darf dann nur noch fristlos aus wichtigem Grund kündigen, und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes. Der Auszubildende hat eine zusätzliche Möglichkeit: Er kann mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder in einen anderen Beruf wechseln will. Diese Vier-Wochen-Frist gilt ausschließlich für den Azubi. Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen, die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Station 3: Die Eintragung bei der Kammer
Der Betrieb beantragt unverzüglich die Eintragung des Vertrags bei der zuständigen Stelle, also IHK oder HWK. Die Kammer prüft den Vertrag und die Ausbildungsvoraussetzungen. Erst mit der Eintragung wird der Vertrag rechtswirksam. Bei Minderjährigen kommen zwei Dinge hinzu: die Einwilligung der Erziehungsberechtigten und die ärztliche Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Für den Auszubildenden ist die Eintragung gebührenfrei.
Station 4: Anmeldung zur Berufsschule
Die Anmeldung an der Berufsschule ist Aufgabe des Betriebs, nicht des Azubis. Der Betrieb meldet an, übergibt eine Vertragskopie, nimmt die Stundenpläne entgegen und informiert den Auszubildenden, und das möglichst frühzeitig.
Wer diese vier Stationen sicher beherrscht, hat einen typischen Prüfungsblock im Griff. Solche Themen kannst du bei uns kostenlos strukturiert ausprobieren: mit kurzen Videos, Podcast-Folgen zum Anhören, Lernkärtchen und Prüfungssimulationen.
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