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Ausbildungsabschnitte im Ausland: Was du als Ausbilder wissen musst

Bis zu 25 Prozent der Ausbildung dürfen ins Ausland - so klärst du Verantwortung, Berufsschule, Versicherung und Förderung richtig.

Infografik zu Ausbildungsabschnitten im Ausland: max. 25 Prozent der Ausbildungszeit, fortbestehende Verantwortung und Berufsschulpflicht, Versicherung und Förderung.
Ausbildung im Ausland Infografik zu Ausbildungsabschnitten im Ausland: max. 25 Prozent der Ausbildungszeit, fortbestehende Verantwortung und Berufsschulpflicht, Versicherung und Förderung. AEVO · HANDLUNGSFELD 2 Ausbildung im Ausland 1 Max. ein Viertel Bis 25 % der Ausbildungszeit, dem Ziel dienend 2 Betrieb bleibt dran Verantwortung bleibt beim Betrieb, Berufsschulpflicht auch 3 Versichern & fördern EU: A1-Bescheinigung Geld: Erasmus+ & Co. Prüfungsfalle Der Betrieb bleibt während des Aufenthalts verantwortlich. Der Azubi ist NICHT abgegeben. Merken § 2 III BBiG AEVO-Prüfungstrainer aevo-pruefungstrainer.com

Auslandserfahrung schon während der Ausbildung? Das geht - und es ist gefragter denn je. Wenn du Ausbilderin oder Ausbilder bist, solltest du wissen, wie ein Auslandsabschnitt sauber vorbereitet wird. Das Berufsbildungsgesetz erlaubt, dass ein Teil der Ausbildung im Ausland stattfindet, solange der Aufenthalt dem Ausbildungsziel dient. Vier Punkte sind vor der Abreise zu klären.

Wie viel Ausland ist erlaubt?

Bis zu einem Viertel der Ausbildungsdauer darf im Ausland verbracht werden - das sind maximal 25 Prozent. Entscheidend ist, dass der Aufenthalt dem Ausbildungsziel dient und nicht bloß eine Reise ist. Ein Punkt wird in der Prüfung gern abgefragt: Dein Betrieb bleibt während des gesamten Auslandsaufenthalts verantwortlich. Der Azubi ist nicht “abgegeben”, nur weil er gerade in einem Partnerunternehmen arbeitet.

Was passiert mit der Berufsschule?

Die Berufsschulpflicht verschwindet nicht, wenn dein Azubi im Ausland ist. Versäumter Unterricht muss nachgeholt oder durch Ersatzleistungen kompensiert werden. Am klügsten planst du den Auslandsabschnitt so, dass er zwischen zwei Berufsschulblöcke fällt. Sprich früh mit der Schule - das erspart später Ärger und Nacharbeit.

Wer versichert den Azubi im Ausland?

Innerhalb der EU läuft der deutsche Ausbildungsvertrag weiter, der Betrieb zahlt die Beiträge und der Azubi bleibt in der deutschen Sozialversicherung. Den Schutz im Einsatzland weist die A1-Bescheinigung nach. Außerhalb der EU gilt das nicht automatisch: Hier musst du prüfen, ob ein Sozialversicherungsabkommen besteht - andernfalls kann eine Zusatzversicherung nötig sein.

Muss das teuer werden?

Nein. Für die Kosten gibt es mehrere Fördertöpfe. Erasmus+ ist das wichtigste EU-Programm; der Antrag läuft über die Nationale Agentur beim BIBB. Für Aufenthalte außerhalb Europas gibt es AusbildungWeltweit, finanziert vom Bund, das Reise, Unterkunft und Lebenshaltung unterstützt. Und die IHKs bieten eigene Austauschformate mit Partnervermittlung und Mobilitätsberatern.

Der Ertrag

Ein Auslandsabschnitt bringt deinem Azubi Sprachkenntnisse, ein Netzwerk im Partnerunternehmen und Erfahrungen, die im Inland so nicht zu vermitteln sind. Für deinen Betrieb ist das ein echtes Argument im Wettbewerb um gute Nachwuchskräfte.

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