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Kooperationspartner und Berufsschule: So verzahnst du als Ausbilder Betrieb und Lernorte

Berufsschule, Bildungsträger und Arbeitsagentur richtig einbinden: Wie du als Ausbilder die Lernorte verzahnst und was § 15 BBiG bei der Freistellung verlangt.

Infografik zu Kooperationspartnern und Berufsschule mit drei Kernpunkten und einem Callout zur Freistellung nach § 15 BBiG.
Kooperations- partner & Schule Infografik zu Kooperationspartnern und Berufsschule mit drei Kernpunkten und einem Callout zur Freistellung nach § 15 BBiG. AEVO · HANDLUNGSFELD 2 Kooperations- partner & Schule 1 Drei Partner Berufsschule, Bildungsträger, Agentur für Arbeit 2 Lernorte verzahnen Lehrplan kennen, Einsatzplan darauf abstimmen 3 Lehrer-Austausch Quartalsgespräch als Frühwarnsystem Freistellung merken Ab 9 Uhr: vorher frei Ab 5 Std.: einmal pro Woche frei Blockwoche: ganze Woche frei Schulzeit wird angerechnet Prüfungsklassiker § 15 BBiG AEVO-Prüfungstrainer aevo-pruefungstrainer.com

Das duale System klingt einfach: Der Azubi lernt im Betrieb und in der Berufsschule. In der Praxis läuft diese Verzahnung aber nicht von allein – du als Ausbilder stellst die Verbindung aktiv her. Genau danach fragt die AEVO im Handlungsfeld 2. Wer die drei Partner kennt und weiß, wie er sie einbindet, hat hier leichtes Spiel.

Deine drei Partner im Überblick

Rund um die Ausbildung stehen dir drei externe Partner zur Seite:

  • Die Berufsschule vermittelt die theoretischen Grundlagen nach Lehrplan.
  • Überbetriebliche Bildungsträger schließen Lücken, die dein Betrieb allein nicht abdecken kann – etwa spezielle Schweißtechniken.
  • Die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter hilft bei der Bewerbersuche und bei Förderprogrammen während der Ausbildung.

Wichtig: Diese Partner nehmen dir die Ausbildung nicht ab. Sie ergänzen sie. Die Verzahnung bleibt deine Aufgabe.

Berufsschule: abstimmen statt nebeneinanderher

Der häufigste Fehler ist, Betrieb und Schule getrennt laufen zu lassen. Besser: Du kennst den Lehrplan und stimmst deinen betrieblichen Einsatzplan darauf ab – nicht umgekehrt. Behandelt die Schule gerade Buchführung, gehört dein Azubi in die Buchhaltung und nicht ins Lager.

Dass diese Zusammenarbeit Pflicht ist, hat einen Grund: Der Betrieb unterliegt dem Bundesrecht (BBiG), die Schule dem Landesrecht. Damit beides zusammenpasst, verlangt das Gesetz die sogenannte Lernortkooperation – die Lernorte sollen zusammenwirken. Ein regelmäßiger Austausch mit den Lehrkräften, etwa im Quartalsgespräch, wirkt dabei wie ein Frühwarnsystem: Lernschwierigkeiten erkennst du früh und kannst im Betrieb gezielt nachsteuern.

Bildungsträger und Arbeitsagentur richtig nutzen

Externe Lehrgänge sind kein Fremdkörper. Plane sie fest in den Ausbildungsplan ein und greife das Gelernte danach im Betrieb wieder auf – am besten an echten Projekten. So wird aus dem Lehrgang mehr als eine Woche außer Haus.

Die Agentur für Arbeit begleitet dich in zwei Phasen: bei der Gewinnung neuer Azubis und bei der Unterstützung während der Ausbildung, etwa durch ausbildungsbegleitende Hilfen oder mögliche finanzielle Zuschüsse.

Freistellung: der Klassiker in der Prüfung

Ein Detail, das gern geprüft wird, ist die Freistellung für die Berufsschule. Die Grundregeln: Beginnt der Unterricht ab 9 Uhr, darf davor nicht gearbeitet werden. Bei mehr als fünf Unterrichtsstunden ist der Azubi einmal pro Woche ganztägig freizustellen, und bei Blockunterricht die ganze Woche. Die Berufsschulzeit wird auf die Ausbildungszeit angerechnet.

Wer diese Zusammenhänge einmal sauber verstanden hat, beantwortet die typischen Fragen im Handlungsfeld 2 fast von selbst. Genau dieses Thema kannst du mit Videos, Podcast, Lernkärtchen und Prüfungssimulationen kostenlos ausprobieren – ganz ohne Druck.

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