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AEVO-Prüfungstrainer

Prüfung der Eignung des Betriebs: Wann darf ein Betrieb ausbilden?

Nicht jeder Betrieb darf ausbilden. Wie die Kammer Betrieb und Ausbilder prüft und welche drei Eignungen du für die AEVO kennen musst – kompakt erklärt.

Infografik zur Betriebseignung: Die Kammer prüft Betrieb und Person, mit den drei Eignungen und Wegen, Lücken zu schließen.
Eignung des Betriebs Infografik zur Betriebseignung: Die Kammer prüft Betrieb und Person, mit den drei Eignungen und Wegen, Lücken zu schließen. AEVO · HANDLUNGSFELD 1 Eignung des Betriebs 1 Der Betrieb Ausstattung passt zum Plan Azubi-Fachkraft-Relation 2 Die Person Persönlich, fachlich, pädagogisch geeignet 3 Lücken schließen Verbund oder überbetrieblich Kammer berät aktiv 3 Eignungen der Person Persönlich = Zuverlässigkeit Fachlich = Abschluss + AEVO Pädagogisch = das Wie Merkhilfe § 28 BBiG AEVO-Prüfungstrainer aevo-pruefungstrainer.com

Bevor der erste Azubi kommt, steht eine Frage im Raum: Darf dieser Betrieb überhaupt ausbilden? Die Antwort gibt nicht der Chef selbst, sondern die zuständige Kammer. Und sie schaut dabei auf zwei Seiten gleichzeitig – auf den Betrieb und auf die Menschen, die ausbilden sollen. Genau dieses Zusammenspiel ist einer der Klassiker in Handlungsfeld 1 deiner AEVO-Vorbereitung.

Seite 1: Ist der Betrieb geeignet?

Ein Betrieb muss nach Art und Einrichtung passen. Das heißt konkret: Räume, Maschinen und Materialien müssen zum Ausbildungsrahmenplan passen. Angehende Industriekaufleute brauchen zum Beispiel echten Einsatz in Buchhaltung, Einkauf und Vertrieb – nicht nur in einer einzigen Abteilung.

Dazu kommen ein angemessenes Verhältnis von Auszubildenden zu Fachkräften sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Ein Punkt wird gern unterschätzt: Der betriebliche Ausbildungsplan ist keine nette Empfehlung, sondern echte Zulassungsvoraussetzung. Er wird direkt aus der Ausbildungsordnung abgeleitet.

Seite 2: Sind die Personen geeignet?

Hier musst du drei Eignungen sauber auseinanderhalten – ein beliebtes Prüfungsthema:

  • Persönliche Eignung meint Zuverlässigkeit. Wer gegen Jugendschutz- oder Berufsbildungsgesetze verstoßen hat, darf nicht ausbilden. Achtung: Das hat nichts damit zu tun, ob jemand nett oder geduldig ist.
  • Fachliche Eignung bedeutet einen Berufsabschluss im gleichen oder verwandten Beruf, ergänzt um die bestandene AEVO-Prüfung. Eine ungelernte Kraft darf nicht ausbilden – egal, wie gut sie fachlich wirkt.
  • Pädagogische Eignung heißt: nicht nur wissen, was vermittelt wird, sondern auch wie. Es geht um Didaktik, Struktur und den Umgang mit jungen Menschen.

Was, wenn der Betrieb nicht alles abdeckt?

Fehlende Inhalte sind kein Ausschlusskriterium. Der kleine Friseursalon ohne chemische Behandlungen ist ein typisches Beispiel. Lücken lassen sich über eine Verbundausbildung mit Partnerbetrieben oder über überbetriebliche Lehrgänge schließen. Die Kammern beraten dabei aktiv, damit die Eignung anerkannt wird.

Die Paragrafen im Überblick

Für die Prüfung lohnt es sich, die Rechtsgrundlagen zu markieren: § 27 BBiG regelt die Eignung des Betriebs, § 28 BBiG die persönliche und fachliche Eignung der Person. Im Handwerk übernehmen die §§ 21/22 HwO diese Rolle.

Merke dir die Struktur: Die Kammer prüft immer beide Seiten, Betrieb und Person. Wer das verinnerlicht hat, beantwortet viele Fragen dieses Themas fast automatisch.

Wenn du dieses Thema strukturiert vertiefen möchtest, kannst du es mit Videos, Podcast, Lernkärtchen und Prüfungssimulationen kostenlos ausprobieren.

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